Polyreg & Polyasset
Selbstregulierungsorganisation (SRO) PolyReg & PolyAsset
Nur wer die Qualitätskriterien der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) an Ausbildung, Beratungsqualität, Berufserfahrung und Weiterbildung erfüllt, darf in der Schweiz als unabhängiger Finanzdienstleister die Kunden beraten. Die jährliche Überprüfung erfolgt durch eine sogenannte Selbstregulierungsorganisation (SRO), welche von der FINMA kontrolliert wird.
Die SRO der Haus der Werte AG heisst PolyReg für den Fondsvertrieb und PolyAsset für die Vermögensverwaltung. Diese Organisationen überprüfen unsere Arbeit jährlich.
PolyReg ist eine vom Bund anerkannte Selbstregulierungsorganisation (SRO) nach Artikel 24 des Geldwäschereigesetzes. Der Verein nimmt gegenüber den Mitgliedern nach Massgabe seines Reglements die gesetzlichen Aufsichts- und Überwachungspflichten wahr und untersteht der Aufsicht der FINMA.
Die Haus der Werte AG ist seit dem 14.04.2015 Mitglied der Selbstregulierungsorganisation SRO PolyReg. Sie ist damit berechtigt, als Finanzintermediär im Sinne von Artikel 2 Absatz 3 des Geldwäschereigesetzes tätig zu werden.
Sie hat sich als Vermögensverwalterin den Standesregeln der PolyAsset unterstellt und sich deren Kontroll- und Sanktionssystem unterworfen. (Hinweis: Nicht alle Finanzdienstleister, die der Geldwäschereiaufsicht der SRO PolyReg unterstehen, sind auch den Standesregeln als Vermögensverwalter unterstellt.)
Bestätigung hier abrufbar: www.polyasset.ch/d/anleger/mglliste.html
Standesregeln Polyasset: www.polyasset.ch/d/polyasset/index.html
Standesregeln PolyReg: www.polyreg.ch/d/mitgliedschaft/standesregeln.html
Mit dieser Unterstellung verpflichtet sich die Haus der Werte AG zur Erbringung von Vermögensverwaltungsdienstleistungen innerhalb eines fairen Rechtsrahmens, der von der FINMA anerkannt und laufend überwacht wird. Als unabhängige Aufsichtsbehörde schützt die FINMA die Finanzmarktkunden, namentlich die Gläubigerinnen und Gläubiger, die Anlegerinnen und Anleger sowie die Versicherten. Sie stärkt damit das Vertrauen in einen funktionierenden, integren und wettbewerbsfähigen Finanzplatz Schweiz.
Die von der FINMA genehmigten Standesregeln legen fest, nach welchen Grundsätzen die Vermögensverwaltungstätigkeit auszuüben ist.
Insbesondere verpflichten sich die der SRO unterstellten Vermögensverwalter:
Im Einzelnen haben die Vermögensverwalter folgende Pflichten:
Der Haus der Werte AG Vermögensverwaltungsvertrag entspricht vollumfänglich den von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA genehmigten Standesregeln der Selbstregulierungsorganisation (SRO) PolyReg / PolyAsset als anerkannte Branchenorganisation im Bereich Vermögensverwaltung.